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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akami GmbH & Co. KG
Stand 01.01.2016

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma akami GmbH & Co. KG in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote der akami GmbH & Co. KG.

Der Kunde erklärt sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma akami GmbH & Co. KG an die Stelle seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten. Die AGB gelten nicht für Verbraucher.

§ 2 Vertragsschluss

(1)    Aufträge (Bestellungen) des Kunden sind verbindlich und führen erst mit der schriftlichen Annahme (Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung) der akami GmbH & Co. KG oder der Ausführung der Bestellung durch die Firma akami GmbH & Co. KG zum Vertrag. Diese AGB sind Bestandteil aller Annahmeerklärungen der Firma akami GmbH & Co. KG. Ziffer 1 gilt entsprechend. Die verbindliche Bestellung des Kunden ist als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, die Firma akami GmbH & Co. KG kann dieses innerhalb von 8 Wochen schriftlich annehmen, hierdurch wird dann der Vertrag geschlossen. Schadensersatzansprüche wegen der Ablehnung eines Auftrages sind ausgeschlossen.

(2)    An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, auf Datenträgern gespeicherten Programmen usw. behält sich die Firma akami GmbH & Co. KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen und/oder Datenträger sowie die hierauf gespeicherten Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und/oder Datenträger, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Firma akami GmbH & Co. KG.

(3)    Eine Eingangsbestätigung der verbindlichen Bestellung verkörpert keine Annahmeerklärung. Sie informiert nur über den Eingang der Bestellunterlagen.

(4)    Soweit der Vertragsgegenstand mit einem Gebäude oder Grundstück bestimmungsgemäß fest verbunden werden soll, so erklärt der Kunde Eigentümer des Gebäudes / Grundstücks zu sein oder zum Abschluss des Vertrages durch die Grundstückseigentümer ermächtigt zu sein. Der Kunde wird die Firma akami GmbH & Co. KG unaufgefordert und unverzüglich über die Eigentumsrechte oder die Änderung der Eigentumsrechte vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises aufklären.

(5)    Der Vertragsgegenstand wird nach Art und Umfang durch die jeweilige Vereinbarung, insbesondere durch die Angebotstexte, Leistungsbeschreibungen und Auftragsbestätigungen der Firma akami GmbH & Co. KG bestimmt. Bei Widersprüchen in den Vertragsunterlagen gelten vorrangig die in den Angeboten der Firma akami GmbH & Co. KG enthaltenen Bestimmungen, dann eine etwaige gesonderte Leistungsbeschreibungen / Vertragsbedingungen der Firma akami GmbH & Co. KG, sodann diese AGB.

§ 3 Liefer- und Montagezeit

(1)    Die Liefer- und Montagefristen sind in der verbindlichen Bestellung festgelegt. Der Verkäufer kann den vorgenannten Montage- und Liefertermin um 8 Wochen überschreiten.

Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen erteilt werden.

Die Einhaltung der von der Firma akami GmbH & Co. KG angegebenen Lieferzeit setzt somit die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus, insbesondere den rechtzeitigen Zugang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen, Freigaben, Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, insbesondere den Eingang einer vereinbarten Anzahlung, Sicherheitsleistung oder etwaige Akkreditive. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

(2)    Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferzeit beeinflussen, verlängert sich diese angemessen. Gleiches gilt für Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt, d. h. wenn die Firma akami GmbH & Co. KG an der Erfüllung der Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert ist, die trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbar waren – gleichwohl ob diese bei der Firma akami GmbH & Co. KG oder bei einem Vorlieferanten eingetreten sind, wie z. B. allgemeiner Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Transportschwierigkeiten, Mangel wesentlicher Rohstoffe, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr usw..

Beide Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, sich über auftretende Abwicklungsschwierigkeiten oder Verzögerungen bei der Vertragsdurchführung unverzüglich zu unterrichten.

(3)    Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

(4)    Die Firma akami GmbH & Co. KG kann sich Dritter bedienen, um seine Pflichten zu erfüllen.

§ 4 Abnahme

(1)    Nach Fertigstellung ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme verpflichtet. Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Die Firma akami GmbH & Co. KG kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Leistung als abgenommen gilt.

(2)    Auf Verlangen der Firma akami GmbH & Co. KG hin, ist der Kunde zu einer Teilabnahme verpflichtet. In einer Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes und/oder einer Benutzung durch den Kunden ist stets eine Abnahme der Leistung zu sehen, es sei denn, mit dem Kunden ist individualvertraglich die Durchführung eines Probebetriebs ausdrücklich vereinbart.

(3)    Alle Produkte sind entsprechend dem Stand der Technik gefertigt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, dies gilt insbesondere, wenn der Austausch bestimmter Modultypen oder Elemente für den Kunden vorteilhaft ist und dem Stand der Technik entspricht und keine Mehrkosten für den Kunden entstehen.

(4)    Die akami GmbH & Co. KG trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Vertragsgegenstandes. Mit der Abnahme des Teils des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr für diesen Teil auf den Kunden über. Wird der Vertragsgegenstand nach Anlieferung bei dem Kunden und vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von der Firma akami GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände beschädigt, oder zerstört, so hat diese Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere auch alle mit der baulichen Anlage des Kunden verbundenen, in Ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad. Hat der Kunde wegen der Zerstörung oder der Beschädigung vor Abnahme Ansprüche gegen Dritte, so verpflichtet er sich auf Verlangen der Firma akami GmbH & Co. KG diese – sofern rechtlich zulässig – an die Firma akami GmbH & Co. KG abzutreten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)    Der Kunde unterstützt die Firma akami GmbH & Co. KG bei der Erfüllung ihrer vertraglich jeweils geschuldeten Leistungen, soweit dies zur Leistungserbringung geboten ist. Der Kunde sorgt für Zugang zu den erforderlichen Medien, stellt einen funktionierenden Telefon- und Internetanschluss zur Verfügung. Er gewährleistet die allgemeine Baufreiheit. Soweit die Mitwirkung erforderlich ist, wird der Kunde die erforderliche Anzahl eigener fachkundiger Mitarbeiter kostenlos zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung stellen.

(2)    Der Kunde ist verpflichtet, die ihm von der Firma akami GmbH & Co. KG vorgelegten Lieferscheine oder Arbeitsnachweise unverzüglich zu prüfen und abzuzeichnen.

(3)    Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig die vertragsgegenständlichen Daten zu sichern, sofern dies nicht ausdrücklich von der Firma akami GmbH & Co. KG übernommen wird.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1)    Der für die bestellte Ware geschuldete Preis versteht sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2)    Sofern nicht mit dem Kunden ausdrücklich Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, so hat die Zahlung durch Überweisung auf das Konto der Firma akami GmbH & Co. KG wie folgt zu erfolgen: 75 % (inkl. MwSt.) des Kaufpreises nach Erhalt der Auftragsbestätigung und Rechnung, 20 % (inkl. MwSt.) nach Anlieferung der Anlage und Beginn der Montagearbeiten, 5 % (inkl. MwSt.) nach Abnahme oder Inbetriebnahme der Anlage.

(3)    Ein Skonto-Abzug ist nicht zulässig, es sei denn, dass dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart worden ist.

(4)    Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Firma akami GmbH & Co. KG berechtigt, ihre Arbeiten einzustellen und nicht verbautes Material von der Baustelle auf Kosten des Kunden zu entfernen.

(5)    Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Firma akami GmbH & Co. KG anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht. Gegenüber der akami GmbH & Co. KG bestehende Ansprüche des Kunden dürfen ohne Zustimmung der Firma akami GmbH & Co. KG nicht abgetreten werden.

§ 7 Garantie/ Gewährleistung

(1)    Bei mangelhafter Leistung oder Lieferung hat der Kunde nach Wahl das Recht, die Mängel kostenfrei zu beseitigen oder gegen Zurücknahme kostenlos Ersatz zu liefern. Ist die Beseitigung des Mangels für den Kunden unzumutbar oder ist sie unmöglich oder würde sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb von der Firma akami GmbH & Co. KG verweigert, so kann der Kunde durch Erklärung gegenüber der Firma akami GmbH & Co. KG die Vergütung mindern (§ 638 BGB).

Soweit der Kunde der Firma akami GmbH & Co. KG eine Frist zur Nachbesserung setzt, muss diese angemessen sein. Dabei ist zu berücksichtigen, ob bestimmte Teile der Ware individuell herzustellen oder zu beschaffen sind.

(2)    Eine Garantie wird von der Firma akami GmbH & Co. KG nicht gewährt, es sei denn, dass dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart worden ist.
Sofern Hersteller Garantien gewähren, werden die Garantieunterlagen durch die Firma akami GmbH & Co. KG übergeben.

(3)     Mängel wird der Kunde unverzüglich rügen.

§ 8 Haftung

(1)    Wenn der Vertragsgegenstand durch Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für die Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die folgenden Regelungen entsprechend.

(2)    Für Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet die Firma akami GmbH & Co. KG – aus welchen Gründen auch immer – nur

a)    bei Vorsatz
b)    bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellter
c)    bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
d)    bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit von der Firma akami GmbH & Co. KG garantiert wurden,
e)    bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

Für den Fall der Haftung wegen leicht oder grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Firma akami GmbH & Co. KG der Höhe nach jeweils begrenzt nur auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Sofern die Firma akami GmbH & Co. KG fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht der Firma akami GmbH & Co. KG für Sach- oder Personenschäden zudem auf die Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung der Firma akami GmbH & Co. KG beschränkt. Die Firma akami GmbH & Co. KG wird auf Verlangen die geschlossene Haftpflichtversicherung nachweisen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere jegliche Ansprüche wegen Vermögensschäden einschließlich entgangenen Gewinns.

§ 9 Rücktritt/Schadensersatz

(1)    Die Firma akami GmbH & Co. KG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde eine ihm obliegende Handlung (Mitwirkungsverpflichtung gem. § 642 BGB) unterlässt und trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt und dadurch die Firma akami GmbH & Co. KG außerstande ist, die vereinbarten Leistungen zu erfüllen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

(2)    Die Firma akami GmbH & Co. KG ist zum Rücktritt vom Vertrag auch berechtigt, wenn der Kunde eine die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt.

(3)    Erfüllt der Kunde den Vertrag nicht, ohne dazu berechtigt zu sein, kann die Firma akami GmbH & Co. KG nach Rücktritt vom Vertrag, Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadensersatzanspruch beträgt pauschal 10 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises.

Der Schadensersatzanspruch kann höher angesetzt werden, wenn die Firma akami GmbH & Co. KG einen höheren Schaden nachweist, der Schadensersatzanspruch ist niedriger anzusetzen, gegebenenfalls auf Null zu reduzieren, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1)    Die Firma akami GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an sämtlichen Liefer- und Leistungsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen vor. Sofern eine Teilabnahme vorgenommen wird, geht das Eigentum bei Eingang aller diesbezüglich erforderlichen Zahlungen über.

(2)    Soweit die Liefer- oder Leistungsgegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstückes des Kunden geworden sind, verpflichtet sich der Kunde auf Verlangen der Firma akami GmbH & Co. KG, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine die Demontage der Gegenstände zu gestatten oder bei Miteigentum durch Dritte die Gestattung einzuholen und der Firma akami GmbH & Co. KG das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen oder übertragen zu lassen. Die Kosten der Demontage trägt dann der Kunde.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2)    Gerichtsstand ist der Sitz der Firma akami GmbH & Co. KG, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Gleiches gilt auch, soweit der Kunde bei Klageerhebung keinen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3)    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.

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